Eislaufordnung

1. Die Eintrittskartenpreise für die öffentlichen Eislaufzeiten sind am Eingang zur Eisbahn ersichtlich. Das Betreten ist nur nach vorheriger Lösung der Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarten berechtigen nur zur einmaligen Benutzung während einer der Laufzeiten und verlieren mit deren Beendigung ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarten für die öffentlichen Eislaufzeiten berechtigen nicht zum Besuch einer Eissportveranstaltung. Durch die Lösung eines Eintrittsausweises unterwirft sich jede*r Besucher*in den Bestimmungen dieser Eislaufordnung.

2. Die Eislaufzeiten sind aus dem Veranstaltungskalender ersichtlich. Bei Veranstaltungen entfallen die betreffenden Laufzeiten. Die dauernde oder vorübergehende Schließung der Eissporthalle sowie eine Änderung der Laufzeiten werden rechtzeitig in der Eissporthalle und Tagespresse angekündigt.

3. Der Aufenthalt in den Garderoben und Umkleideräumen ist nur Eisläufer*innen und Begleitpersonen von Jugendlichen und Kindern gestattet.

4. In der Eissporthalle gilt absolutes Rauchverbot.

5. Jede*r Eisläufer*in hat sich auf der Eisbahn so zu verhalten, dass er/sie andere nicht gefährdet und belästigt. Zur Vermeidung von Unfällen ist folgendes nicht gestattet:
– Schnelllaufen, Kettenlaufen und Fangen spielen
– Betreten der Eisbahn ohne Schlittschuhe
– Benutzung von Rennschlittschuhen während der öffentlichen Laufzeiten
– Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung
– Werfen von Schneebällen
– Wegwerfen von Papier und anderen Gegenständen
– Mitnehmen von Stöcken u.ä. auf die Eisfläche
– Auf der Bande sitzen
– Das mutwillige Beschädigen der Eisoberfläche (Löcher hineingehen o.ä.)

6. Wir empfehlen das Tragen von Helmen (Fahrradhelm o.ä.) und von festen Handschuhen.

7. Die Bädergesellschaft Iserlohn mbH behält sich vor, die Eisfläche nach Bedarf zu verkleinern oder Teile der Eisfläche (z.B. für Kinder und Kunstlauf) von der allgemeinen Lauffläche abzutrennen. Darauf wird die Bädergesellschaft umgehend durch Aushang im Kassenbereich hinweisen. Erstattungsansprüche von Besucher*innen werden durch die Verkleinerung der nutzbaren Eisfläche nicht begründet.

8. Für die Garderobe wird nur gehaftet, wenn diese ordnungsgemäß gegen eine Garderobenmarke abgegeben wird. Die Rückgabe erfolgt nur gegen Ablieferung der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung des Empfängers. In der Gebühr für die Garderobenanlage ist die Versicherung der abgegebenen Sache eingeschlossen. Bargeld und Tascheninhalt sind nicht versichert. Kleidungsstücke und andere Gegenstände, die nicht in der Garderobe abgegeben sind, dürfen nicht an anderen Stellen der Eisbahn abgelegt werden.

9. Die Benutzung aller Einrichtungen der Eissporthalle geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Bädergesellschaft ist ausgeschlossen. Dies gilt für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässige Pflichtverletzung der Bädergesellschaft oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bädergesellschaft sowie auf der schuldhaften Verletzung von so genannten Kardinalspflichten beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bädergesellschaft oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bädergesellschaft beruhen.

10. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Eislaufordnung erfolgt eine Verweisung von der Eisbahn ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Die Bädergesellschaft Iserlohn mbH kann ein andauerndes oder befristetes Betretungsverbot der Eisfläche aussprechen.

11. Beanstandungen nimmt das Ordnungspersonal entgegen und schafft, soweit möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche, Anregungen und Beschwerden bitten wir uns mitzuteilen.

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